Jahrgangsstufen

Vorkurs

Vorklasse

12. Jahrgangsstufe

13. Jahrgangsstufe

Unsere Jahrgangsstufen

Abhängig von Ihrem schulischen Abschluss besuchen Sie eine unserer Jahrgangsstufen. Der Vorkurs findet als Abendunterricht statt und dient nur zur Vorbereitung auf die 12. Jahrgangsstufe.

In allen Jahrgansstufen sind wir bestrebt, das digitale Lernen auszubauen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich geeignete Digitale Medien (PC, Notebook, Tablet, Drucker) anzuschaffen, damit wir gemeinsam daran arbeiten können.

Vorkurs

Der Vorkurs dient zur Vorbereitung des Besuchs der 12. Jahrgangsstufe. Er ist für die Bewerber:innen zu empfehlen, deren Schulbesuchzeit lange zurückliegt oder deren Noten nicht zur Zufriedenheit ausgefallen sind.

An drei Tagen der Woche werden Sie ab Februar von 17.00 Uhr bis 20:00 Uhr in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch unterrichtet. Die genauen Zeiten finden Sie unter dem Link Termine.

Der Vorkurs darf nur einmal besucht werden, eine Wiederholung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gestattet werden.

Der Besuch des Vorkurses berechtigt Sie nicht, BAföG zu beantragen.

Der Kurs steht allen offen, die eine Auffrischung ihrer Kenntnisse wünschen oder/und sich für ein neues Ziel orientieren wollen. Eine Aufnahmeprüfung für den Vorkurs ist nicht vorgesehen.

Der Besuch des Vorkurses ist freiwillig. Ihre Anwesenheit und die Erbringung der Leistungsnachweise sind allerdings Voraussetzung dafür, ein Zeugnis über den Besuch des Vorkurses zu erhalten. Wer im Zeugnis des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt, wird an der BOS aufgenommen. Eine 5 kann durch eine 2 oder zweimal Note 3 ausgeglichen werden. Wer im Zeugnis des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 3 erzielt, unterliegt in der 12. Jahrgangsstufe nicht der Probezeit.

Im Anschluss an den Besuch des Vorkurses kann eine Eignungsprüfung für den Besuch der 12. Jahrgangsstufe nicht abgelegt werden. Kosten für Lernmittel werden bis auf Kopierkosten nicht erhoben.

Es gilt die Ferienregelung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Vorklasse

Vorklasse

Der Besuch der Vorklasse ist grundsätzlich freiwillig. Es ist eine einmalige Chance, höherwertige allgemeinbildende Schulabschlüsse zu erwerben. Der Unterricht findet täglich statt.

Für den Besuch wird BaföG abhängig vom Einkommen der Eltern bezahlt.

Der Schulbesuch ist kostenlos. Es wird ein Kopiergeld von ca. 10 € erhoben.

Alle Schüler:innen haben Probezeit. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember des laufenden Schuljahres.

Für wen ist die Vorklasse gedacht?

Für Bewerber:innen mit folgenden mittleren Schulabschlüssen bieten wir die Vorklasse als Brückenangebot an, damit der Besuch der 12. Jahrgangsstufe zum gewünschten Abschluss führt:

 

Schüler:innen, die einen mittleren Bildungsabschluss der Realschule oder der Wirtschaftsschule vorweisen, können in begründeten Sonderfällen ebenfalls die Vorklasse besuchen. Es gelten die Regelungen zur beruflichen Voraussetzung bei der Aufnahme in den Vorkurs.

Aufnahmeprüfung

Eine Aufnahmeprüfung müssen Sie dann machen, wenn Sie keinen mittleren Schulabschluss haben. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn in sämtlichen Fächern die Note 4 erzielt wurde oder die Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens die Note 2 in einem Fach oder mindestens die Note 3 in drei Fächern.

Den Termin für die Aufnahmeprüfung finden Sie unter Termine. Um Sie auf die Anforderungen der Aufnahmeprüfung speziell vorzubereiten, bietet die Münchner Volkshochschule hierfür einen speziellen Vorbereitungskurs an.

Unterrichtsfächer

Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss der Vorklasse vermittelt den Mittleren Schulabschluss.

Wer im Zeugnis der Vorklasse in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt, darf in die 12. Jahrgangsstufe aufrücken. Wer im Zeugnis der Vorklasse in allen Fächern mindestens die Note 3 erzielt, unterliegt in der 12. Jahrgangsstufe nicht der Probezeit. Eine 5 kann durch eine 2 oder zweimal Note 3 in einem gleichwertigen Fach ausgeglichen werden. Wenn Sie die Probezeit oder das Schuljahr nicht erfolgreich bestehen, können Sie die Vorklasse nur wiederholen, wenn Sie noch keinen Mittleren Schulabschluss haben.

 

Schüler*innen, bei denen Deutsch nicht die erste Sprache ist, haben die Möglichkeit, die Internationale Vorklasse zu besuchen. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Fähigkeiten im Bereich Deutsch als Schriftsprache. Genauere Informationen finden Sie hier.

12. Jahrgangsstufe

Jgst12

Die Schule ist eine Vollzeitschule. Sie müssen zusätzlich mit häuslicher Arbeit rechnen. Der Schulbesuch – so er erfolgreich sein soll – erfordert daher von Ihnen hohe Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Motivation.

Der Schulbesuch ist kostenlos. Es wird ein Kopiergeld von ca. 10 € erhoben.

Beim Besuch der 12. und 13. Klasse wird BaföG gewährt, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern und ohne Rückzahlungspflicht. Genauere Informatione zum Thema BaföG finden Sie hier

Abschluss

Dieser Abschluss gibt Ihnen die Möglichkeit zum Studium aller Studiengänge an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft (Fachhochschulen) in der Bundesrepublik Deutschland. Der erfolgreiche Abschluss der 12. Jahrgangsstufe oder die bestandene Prüfung zur allgemeinen Fachhochschulreife ermöglicht Ihnen den Besuch der 13. Jahrgangsstufe.

Aufnahmekriterien

Für die Aufnahme in die 12. Jahrgangsstufe ist zusätzlich zur Berufsausbildung ein mittlerer Schulabschluss erforderlich.

Die Eignungsprüfung für Bewerber:innen entfällt

  1. bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  2. bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses oder
  3. wenn im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) erzielt wurde, wobei Note 5 in einem Fach durch eine 2 oder zweimal Note 3 in einem gleichwertigen Fach ausgeglichen werden kann.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss sich einer schriftlichen Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik unterziehen und in allen Fächern mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) erzielen, wobei Note 5 in einem Fach durch eine 2 oder zweimal Note 3 ausgeglichen werden kann.

Bewerber:innen, die den mittleren Schulabschluss spätestens im Schuljahr 99/00 erworben haben, müssen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik einen Notendurchschnitt von 3,7 erreichen.

Probezeit

Neu aufgenommene Schüler:innen unterliegen einer Probezeit. Wer in allen Pflichtfächern im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses mindestens die Note 3 erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch nicht der Probezeit. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember des laufenden Schuljahres.

13. Jahrgangsstufe

Für Schüler:innen mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung führt die Berufsoberschule in zwei Jahren zur Fachgebundenen Hochschulreife, die Ihnen erlaubt in bestimmten Fächern an einer Universität zu studieren. Die Allgemeine Hochschulreife erlangen Sie entweder mit einer zusätzlichen Ergänzungsprüfung in den Fächern Französisch, Italienisch, Spanisch, Latein oder Russisch. Diese zusätzliche Prüfung kann auch nach dem Besuch der BOS abgelegt werden. Eine Anerkennung der oben genannten Fremdsprachen auf dem Niveau B1 ist möglich.

Jgst13

Für die 13. Jahrgangsstufe müssen Sie keine Aufnahmeprüfung ablegen.

Der Schulbesuch ist kostenlos. Es wird ein Kopiergeld von ca. 10 € erhoben.

Beim Besuch der 13. Klasse wird ebenfalls BAföG gewährt, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern und ohne Rückzahlungspflicht. Genauere Informationen zum BaföG finden Sie hier.

Die Schule ist eine Vollzeitschule. Sie müssen zusätzlich mit häuslicher Arbeit rechnen. Der Schulbesuch – so er erfolgreich sein soll – erfordert daher von Ihnen hohe Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Motivation.

Abschlüsse

Aufnahmekriterien

Für die Aufnahme in die 13. Jahrgangsstufe benötigen Sie das Fachabitur bzw. den Nachweis über den erfolgreichen Schulbesuch der 12. Jahrgangsstufe einer beruflichen Oberschule. Unter erfolgreich versteht die Schulordnung, wenn im Jahreszeugnis kein Fach mit der Note 5 bewertet wird.

Probezeit

Neu aufgenommene Schüler:nnen haben Probezeit. Keine Probezeit besteht in der Jahrgangsstufe 13, wenn diese in unmittelbaren Anschluss an die Jahrgangsstufe 12 und die Seminarphase besucht wird. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember des laufenden Schuljahres.